Die Therapie


Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden kann. In diesem Gespräch werden Ihre Anliegen und Beweggründe besprochen, und Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise. Zudem werden die Rahmenbedingungen der Psychotherapie erläutert, und Ihre Fragen zu diesem Thema werden beantwortet. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt 50 Minuten und kostet 70 Euro.
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Für Terminanfragen stehen Ihnen meine Telefonnummer und meine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Bitte verwenden Sie vorzugsweise die Email-Adresse, da ich während der Termine nicht auf Anfragen reagieren kann. Im Folgenden finden Sie die Rahmenbedingungen der Psychotherapie
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Absageregelung: Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um eine frühzeitige Absage. Bitte informieren Sie mich schriftlich (per SMS oder E-Mail). Einheiten, die weniger als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt. Geplante Abwesenheiten meinerseits werden rechtzeitig mitgeteilt und nicht verrechnet
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Setting: In den meisten Fällen findet wöchentlich eine Sitzung statt, die jeweils 50 Minuten dauert. Bei verspätetem Erscheinen reduziert sich die Zeit entsprechend. Der Erfolg der Therapie hängt von unserer Zusammenarbeit ab. Um den Therapieprozess nicht zu stören, biete ich regelmäßige Termine an und bitte Sie, diese möglichst einzuhalten.
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Dauer der Therapie: die Behandlungsdauer ist nicht festgelegt und variiert je nach Ausgangslage und Ihren Zielen. Wir besprechen und planen die Behandlung gemeinsam.
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​Kosten: Das Honorar beträgt 70 Euro pro Einheit. Eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Für Klienten mit finanziellen Einschränkungen biete ich nach Absprache Sozialtarife an. Gemäß § 6 UStG sind Umsätze aus der Tätigkeit als Psychotherapeut (gemäß Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990) von der Umsatzsteuer befreit.
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Zusatz "in Ausbildung unter Supervision"
Ich befinde mich gerade im letzten Ausbildungsschritt meines Psychotherapiestudiums und führe deshalb die Zusatzbezeichnung "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Dies bedeutet, dass ich bereits verpflichtend mit Klient*innen psychotherapeutisch arbeite, jedoch unter der fachlichen Begleitung erfahrener Psychotherapeut*innen, die als Supervisor*innen fungieren.
Diese Therapien werden im Rahmen der fachlichen Supervision anonymisiert vorgestellt und reflektiert, was ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Ausbildung darstellt. Die Bezeichnung "in Ausbildung unter Supervision" wird von Ausbildungskandidat*innen der Psychotherapieausbildung geführt, nachdem sie die fachliche Kompetenz zur Behandlung von Patient*innen an einer vom Ministerium für Gesundheit anerkannten Ausbildungseinrichtung erworben haben.
Während des letzten Teils der Ausbildung ist es verpflichtend, mindestens 600 Stunden unter fachlicher Supervision zu arbeiten. Dies gewährleistet, dass die Auszubildenden von erfahrenen Psychotherapeut*innen begleitet und beraten werden, wodurch ein qualitativ hochwertiger Ausbildungsprozess sichergestellt wird.
Als Konsequenz kann das Honorar als Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision nicht bei der Krankenkasse für einen Kostenzuschuss eingereicht werden, weshalb die Höhe des Honorars entsprechend angepasst und reduziert wird. Dies ermöglicht günstigere Therapietarife für die Klient*innen.